SGB II-Hilfequoten sind eine aussagekräftige und belastbare Grundlage, um das Ausmaß sozialer Ungleichheiten und Segregationstendenzen kleinräumig zu analysieren. Sie weisen auf Armutsbelastungen hin und sind wiederum ein Indiz für die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Dashboard Mikrokosmos Sozialraum: SGB II-Hilfequoten auf Gemeindeebene visualisiert die Verteilung sozialräumlicher Belastungslagen anhand der SGB II-Hilfequoten aggregiert auf Gemeindeebene für das Jahr 2021. Die Darstellung auf Gemeindeebene ermöglicht insbesondere Landkreisen einen niedrigschwelligen Einstieg in sozialräumliche Analysen. Sie vermittelt einen Überblick über die sozioökonomischen Belastungen in einzelnen Gemeinden und zeigt auf, wie diese innerhalb der Kreise verteilt sind.
Innerhalb des Dashboards kann über den Reiter oben links zu einer zweiten Ansicht gewechselt werden, welche diesen Statusindikator (SGB II-Hilfequote 2021) mit dem jeweiligen Dynamikindikator, der die Entwicklung der SGB II-Hilfequote zwischen den Jahren 2014 und 2021 aufzeigt, kombiniert. Kommunen können so Veränderungen der sozialen Lage in den letzten acht Jahren beschreiben und veränderte Bedarfslagen von Gemeinden identifizieren.
Die Dashboards können Anregung geben für die Planung vertiefender Analysen zum Zusammenspiel von sozialräumlichen Belastungen und deren Einfluss auf Bildungsteilhabe und -erfolge.
Bitte beachten Sie, dass es beim erstmaligen Laden des Dashboards aufgrund der großen Datenmenge zu Wartezeiten kommen kann.
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Für eine bessere Ansicht empfehlen wir, das Dashboard im Vollbildmodus (unterer rechter Bildschirmrand) zu öffnen oder das Dashboard über diesen Link auf tableau public aufzurufen. Wir weisen darauf hin, dass die Dashboard-Plattform Tableau auf Drittanbieter-Cookies zurückgreift. Falls das Dashboard nicht korrekt angezeigt werden sollte, können Sie in Ihren Browsereinstellungen (z. B. über edge://settings/content/cookies oder chrome://settings/cookies) eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Dashboard- bzw. Mikrokosmos-Webadresse einrichten.
Methodische Hinweise
Bedienung des Dashboards
Über die Reiter am oberen linken Rand können Sie zwischen dem Dashboard wählen, welches den Status der SGB II-Hilfequote im Jahr 2021 abbildet und einem weiteren Dashboard, welches neben dem Status auch die Dynamik in den Jahren 2014 bis 2021 darstellt.
Durch die Auswahl einer räumlichen Ebene und/oder Altersgruppe werden Sie automatisch an den entsprechenden Kartenausschnitt herangeführt. Die Datentabelle aktualisiert sich synchron zu Ihrer Auswahl.
Die Differenzierung nach Altersgruppen ermöglicht es, einen Fokus auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wie Kinder in Bedarfsgemeinschaften, Jugendliche oder die erwerbsfähige Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze zu legen.
Am unteren rechten Rand können Sie zur besseren Ansicht den Vollbildmodus aktivieren. Das Dashboard stellt Ihnen drei unterschiedliche Varianten der Farbgebung zur Auswahl.
Auf Anfrage stellt die KOSMO Ihnen die dem Dashboard zugrunde liegenden Daten – Gemeinde und zugehörige (altersgruppenspezifische) SGB II-Hilfequote – als Tabelle (XLSX- oder CSV-Datei) zur Verfügung. Die Daten unterliegen den Nutzungsbedingungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie des Statistischen Bundesamtes. Sie können die Informationen mit Quellenangabe (siehe “Datenbasis“) weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Datenbasis
Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Auftragsnummer 338634, Teil 1-5 (Eckwerte der Grundsicherung nach Gemeinden, Gebietsstand Dezember des jeweiligen Jahres, Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: März 2023, Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten). Eigene Berechnungen.
Statistisches Bundesamt (Destatis): Bevölkerungszahlen auf Gemeindeebene nach Altersgruppen (Fortschreibung Zensus 2011, Stichtagsdaten zum 31.12.2021 für Gebietsstand und Bevölkerungszahl).
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): Geografische Daten (Shapefiles) zur Abbildung der berechneten Quoten im Raum; die öffentlich verfügbaren Datensätze zu den Verwaltungsgebieten vom Staat bis zu den Gemeinden (VG250) mit Stand 31.12. des jeweiligen Jahres (1997-2022) finden Sie hier.
Wir danken den Institutionen für die Bereitstellung der Daten sowie ihre Beratung im Prozess der Datenaufbereitung.
Berechnungsmethoden
Berechnung des Statusindikators (SGB II-Hilfequote 2021)
Die SGB II-Hilfequoten für die jeweiligen Gemeinden im Jahr 2021 ergeben sich aus der Anzahl der Leistungsberechtigten im SGB II im Verhältnis zur Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe. Die Zahl der Leistungsberechtigten wird durch die Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert.
Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungs- bzw. Berechnungsweise der Daten der Bundesagentur für Arbeit (Jahresdurchschnittswerte) und der Daten des Statistischen Bundesamtes (Stichtagsdaten) kann es im Allgemeinen bei der Berechnung der Quoten zu leichten Abweichungen von der tatsächlichen SGB II-Hilfequote kommen.
Berechnung des Dynamikindikators (SGB II-Hilfequote 2014-2021)
Um die Entwicklung der SGB II-Hilfequote in den Jahren 2014 bis 2021 abbilden zu können, wurde in einem ersten Schritt der Statusindikator für das Jahr 2014 berechnet. Das Vorgehen entspricht der oben beschriebenen Berechnung des Statusindikators für 2021 mit den Daten für das Jahr 2014. Die Dynamik der SGB II-Hilfequote für die einzelnen Gemeinden, also der Dynamikindikator, ergibt sich anschließend aus der Subtraktion der SGB II-Hilfequote 2014 von der SGB II-Hilfequote 2021.
Datenaufbereitung
Das Verfahren der Datenaufbereitung, u. a. die Bereinigung und Verknüpfung der Datentabellen aus unterschiedlichen Quellen sowie die Berechnung der Quoten, wurde mit Hilfe eines in der Programmiersprache Python verfassten Skripts unter Verwendung der Open-Source-Anwendung Jupyter Notebook umgesetzt. Der Code wurde in einem frei verfügbaren und ausführlich kommentierten Notebook dokumentiert. Dieses Notebook “aufbereitung_mikrokosmos.ipynb” steht Ihnen über den GitHub-Account der KOSMO zum Download zur Verfügung:
https://github.com/KoordinierungsstelleBildungsmonitoring/mikrokosmos
Fehlende Werte
Sofern aufgrund von fehlerhaften Ausgangsdaten in einem Kreis innerhalb eines Jahres mehr als zwei unplausible Berichtsmonate vorliegen, wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Kreis und die zugehörigen Gemeinden kein Jahresdurchschnittswert angegeben. Zudem liegen aufgrund der teils sehr kleingliedrigen Gemeindestruktur in Deutschland für einige Gemeinden nur geringe Fallzahlen vor. Um die Aussagekraft und Stabilität der Quoten zu gewährleisten und gleichzeitig genügend kleinere Gemeinden abdecken zu können, haben wir uns nach dem Test mehrerer Schwellenwerte dazu entschieden, eine SGB II-Hilfequote nur für Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 70 Personen in der jeweiligen Altersgruppe zu berechnen. Bei fehlenden Werten werden die Gemeinden auf der Karte ausgeblendet.
Klassifizierungsmethode
Klassifizierung des Statusindikators (SGB II-Hilfequote 2021)
Für eine Klassifizierung der berechneten Quoten und deren Zuordnung zu Farbwerten in der kartografischen Darstellung stehen unterschiedliche methodische Vorgehensweisen zur Verfügung. Nach dem Test verschiedener Methoden und ihrer Darstellung auf dem Dashboard (siehe Notebook) haben wir uns für eine Klassifizierungsmethode in Anlehnung an den Fisher-Jenks-Algorithmus entschieden. Dieser Algorithmus verteilt Klassen auf natürliche Gruppierungen innerhalb der Daten. Klassengrenzen werden so erstellt, dass ähnliche Werte möglichst gut gruppiert und die Unterschiede zwischen den Klassen maximiert werden. Es werden Grenzen an den Stellen gesetzt, wo die Daten relativ große Unterschiede aufweisen.
Klassifizierung des Dynamikindikators (SGB II-Hilfequote 2014 bis 2021)
Die Entwicklung der SGB II-Hilfequote in den Jahren 2014 bis 2021 wird in drei unterschiedliche Klassen eingeteilt: steigende Entwicklung, moderate Entwicklung und abnehmende Entwicklung.
Für die Einteilung der Gemeinden in diese Klassen wurde die Standardabweichung vom Mittelwert, also der durchschnittlichen Entwicklung aller Gemeinden in Deutschland zwischen 2014 und 2021, als Schwellenwert herangezogen:
- Mittelwert der Entwicklung aller Gemeinden: - 1,22
- Standardabweichung der Entwicklung aller Gemeinden: 2,32
Als steigend in der Entwicklung werden Werte oberhalb einer Standardabweichung vom Mittelwert definiert. Als moderat in der Entwicklung werden Werte im Bereich +- der Standardabweichung vom Mittelwert beschrieben. Als abnehmend in der Entwicklung werden Werte unterhalb einer Standardabweichung vom Mittelwert definiert.
Beispiel: Für eine Gemeinde mit dem Dynamikwert -4 gilt, dass die SGB II-Hilfequote in den Jahren 2014 bis 2021 gesunken ist und somit eine abnehmende Dynamik vorliegt. Eine Gemeinde mit dem Wert -2 weist zwar rechnerisch ebenfalls eine sinkende Dynamik auf, würde aber aufgrund dieser Klassifizierungsmethode in das Intervall der moderaten Dynamik eingeordnet. Eine Gemeinde mit dem Dynamikwert 3 wäre schließlich in das Intervall „steigend“ einzuordnen.
Die Ergebnisse wurden anschließend mit dem Statusindikator, also der SGB II-Hilfequote des Jahres 2021, zusammengeführt. Hierzu wurden drei Statusintervalle gebildet (hoch, mittel und gering), um im Ergebnis neun übersichtliche Kategorien zu generieren, welche die Risikolagen in den Gemeinden hinreichend abbilden:
Auch hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Eine Gemeinde mit dem Dynamikwert von -4 und einem Statuswert von 6 würde demnach in die Klasse „abnehmende Entwicklung, mittlerer Status“ eingeordnet. Bei einer Dynamik von -2 und einem Statusindikator von 3 würde eine Klassifizierung als „moderate Entwicklung, geringer Status“ erfolgen. Bei einem Dynamikwert 3 und einem Statuswert 8 läge schließlich die Klassifizierung „steigende Entwicklung, hoher Status“ vor.
Dashboarderstellung
Das Dashboard wurde mit der frei verfügbaren Cloud-Anwendung Tableau Public erstellt.
Die KOSMO beabsichtigt, das Dashboard kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Sollten Sie Hinweise, Fragen oder Anmerkungen zu dem genannten Verfahren und seiner Weiterentwicklung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!
Definitionen
SGB II-Hilfequoten
Wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist, lässt sich anhand von SGB II-Hilfequoten darstellen. Zudem zeigen sie, in welchem Umfang deren Bedarfsgemeinschaften einer bestimmten Familien- bzw. Lebensform zugeordnet sind.
SGB II-Hilfequoten verdeutlichen somit das Risiko einer Bevölkerungsgruppe oder einer Familien- bzw. Lebensform, hilfebedürftig zu sein. Insbesondere wird durch sie eine bessere regionale Vergleichbarkeit von Hilfebedürftigkeit ermöglicht.
Im SGB II werden innerhalb der Leistungsberechtigten (LB) u. a. die Personengruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) sowie der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) unterschieden. Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sonstige Leistungsberechtigte sind Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, jedoch mit Anspruch auf sonstige Leistungen, wie z. B. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Leistungsberechtigte
Als Leistungsberechtigte (LB) werden Personen in Bedarfsgemeinschaften verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Leistungsberechtigte lassen sich unterscheiden nach Regelleistungsberechtigten (RLB) und sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Innerhalb der RLB und SLB werden des Weiteren folgende Gruppen unterschieden:
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozialgeld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) bezeichnet. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen.
Gesamtregelleistungen nach dem SGB II
Die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II setzen sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und dem Sozialgeld.
Das Arbeitslosengeld II bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
- Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (pauschalierte Regelsätze)
- ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Leistungsberechtigung besteht grundsätzlich bis Ablauf des Monats des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters.
Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige leistungsberechtigte Angehörige und Partner (im Regelfall minderjährige Kinder unter 15 Jahren), die mit einer Bezieherin beziehungsweise einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben.
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0651 / 4627 8443
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Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.