SGB II-Hilfequoten sind eine aussagekräftige und belastbare Grundlage, um das Ausmaß sozialer Ungleichheiten und Segregationstendenzen kleinräumig zu analysieren. Sie weisen auf Armutsbelastungen hin und sind wiederum ein Indiz für die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Dashboard "Mikrokosmos Sozialraum: SGB II-Hilfequoten auf Gemeindeebene" visualisiert die Verteilung sozialräumlicher Belastungslagen anhand der SGB II-Hilfequoten aggregiert auf Gemeindeebene für das Jahr 2021 (das aktuellste verfügbare Berichtsjahr). Die Darstellung auf Gemeindeebene ermöglicht insbesondere Landkreisen einen niedrigschwelligen Einstieg in sozialräumliche Analysen. Sie vermittelt einen Überblick über die sozioökonomischen Belastungen in einzelnen Gemeinden und zeigt auf, wie diese innerhalb der Kreise verteilt sind. Auf diese Weise kann das Dashboard Anregung geben für die Planung vertiefender Analysen zum Zusammenspiel von sozialräumlichen Belastungen und deren Einfluss auf Bildungsteilhabe und -erfolge.
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Methodische Hinweise
Bedienung des Dashboards
Durch die Auswahl einer räumlichen Ebene und/oder Altersgruppe werden Sie automatisch an den entsprechenden Kartenausschnitt herangeführt. Die Datentabelle aktualisiert sich synchron zu Ihrer Auswahl.
Die Differenzierung nach Altersgruppen ermöglicht es, einen Fokus auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wie Kinder in Bedarfsgemeinschaften, Jugendliche oder die erwerbsfähige Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze zu legen.
Am unteren rechten Rand können Sie zur besseren Ansicht den Vollbildmodus aktivieren. Das Dashboard stellt Ihnen drei unterschiedliche Varianten der Farbgebung zur Auswahl.
Auf Anfrage stellt die KOSMO Ihnen die dem Dashboard zugrunde liegenden Daten – Gemeinde und zugehörige (altersgruppenspezifische) SGB II-Hilfequote – als Tabelle (XLSX- oder CSV-Datei) zur Verfügung. Die Daten unterliegen den Nutzungsbedingungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie des Statistischen Bundesamtes. Sie können die Informationen mit Quellenangabe (siehe “Datenbasis“) weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Datenbasis
Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Auftragsnummer 338634, Teil 1-5 (Eckwerte der Grundsicherung nach Gemeinden, Gebietsstand Dezember des jeweiligen Jahres, Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: März 2023, Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten). Eigene Berechnungen.
Statistisches Bundesamt (Destatis): Bevölkerungszahlen auf Gemeindeebene nach Altersgruppen (Fortschreibung Zensus 2011, Stichtagsdaten zum 31.12.2021 für Gebietsstand und Bevölkerungszahl).
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): Geografische Daten (Shapefiles) zur Abbildung der berechneten Quoten im Raum; die öffentlich verfügbaren Datensätze zu den Verwaltungsgebieten vom Staat bis zu den Gemeinden (VG250) mit Stand 31.12. des jeweiligen Jahres (1997-2022) finden Sie hier.
Wir danken den Institutionen für die Bereitstellung der Daten sowie ihre Beratung im Prozess der Datenaufbereitung.
Berechnung der Quoten
Die Berechnung der SGB II-Hilfequoten für die jeweiligen Gemeinden im Jahr 2021 fand über die Anzahl der Leistungsberechtigten im SGB II im Verhältnis zur Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe statt. Die Zahl der Leistungsberechtigten wird durch die Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert.

LB = Leistungsberechtigte; Bev = Bevölkerung; G = Gemeinde; A = Altersgruppe
Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungs- bzw. Berechnungsweise der Daten der Bundesagentur für Arbeit (Jahresdurchschnittswerte) und der Daten des Statistischen Bundesamtes (Stichtagsdaten) kann es im Allgemeinen bei der Berechnung der Quoten zu leichten Abweichungen von der tatsächlichen SGB II-Hilfequote kommen.
Datenaufbereitung
Das Verfahren der Datenaufbereitung, u. a. die Bereinigung und Verknüpfung der Datentabellen aus unterschiedlichen Quellen sowie die Berechnung der Quoten wurde mit Hilfe eines in der Programmiersprache Python verfassten Skripts unter Verwendung der Open-Source-Anwendung "Jupyter Notebook" umgesetzt. Der Code wurde in einem frei verfügbaren und ausführlich kommentierten Notebook dokumentiert. Dieses Notebook “aufbereitung_mikrokosmos.ipynb” steht Ihnen über den GitHub-Account der KOSMO zum Download und zur Nutzung zur Verfügung.
Fehlende Werte
Sofern aufgrund von fehlerhaften Ausgangsdaten in einem Kreis innerhalb eines Jahres mehr als zwei unplausible Berichtsmonate vorliegen, wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Kreis und die zugehörigen Gemeinden kein Jahresdurchschnittswert angegeben. Zudem liegen aufgrund der teils sehr kleingliedrigen Gemeindestruktur in Deutschland für einige Gemeinden nur geringe Fallzahlen vor. Um die Aussagekraft und Stabilität der Quoten gewährleisten und gleichzeitig genügend kleinere Gemeinden abdecken zu können, haben wir uns nach dem Test mehrerer Schwellenwerte dazu entschieden, eine SGB II-Hilfequote nur für Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 70 Personen in der jeweiligen Altersgruppe zu berechnen. Bei fehlenden Werten werden die Gemeinden auf der Karte ausgeblendet.
Klassifizierungsmethode
Für eine Klassifizierung der berechneten Quoten und deren Zuordnung zu Farbwerten in der kartografischen Darstellung stehen unterschiedliche methodische Vorgehensweisen zur Verfügung. Nach dem Test verschiedener Methoden und ihrer Darstellung auf dem Dashboard (siehe Notebook) haben wir uns für eine Klassifizierungsmethode in Anlehnung an den Fisher-Jenks-Algorithmus entschieden. Dieser Algorithmus verteilt Klassen auf natürliche Gruppierungen innerhalb der Daten. Klassengrenzen werden so erstellt, dass ähnliche Werte möglichst gut gruppiert und die Unterschiede zwischen den Klassen maximiert werden. Es werden Grenzen an den Stellen gesetzt, wo die Daten relativ große Unterschiede aufweisen.
In die Berechnung der Klassifizierung nach diesem Algorithmus gingen 10.152 Gemeinden ein. Sie verteilen sich wie folgt auf die Klassen:

Dashboarderstellung
Das Dashboard wurde mit der frei verfügbaren Cloud-Anwendung Tableau Public erstellt.
Die KOSMO beabsichtigt, das Dashboard kontinuierlich weiterzuentwickeln. Eine Ergänzung um weitere Differenzierungsmerkmale sowie eine Möglichkeit der Betrachtung der Entwicklungen im Zeitverlauf ist angedacht.
Sollten Sie Hinweise, Fragen oder Anmerkungen zu dem genannten Verfahren und seiner Weiterentwicklung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!
Definitionen
SGB II-Hilfequoten
Wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist, lässt sich anhand von SGB II-Hilfequoten darstellen. Zudem zeigen sie, in welchem Umfang deren Bedarfsgemeinschaften einer bestimmten Familien- bzw. Lebensform zugeordnet sind.
SGB II-Hilfequoten verdeutlichen somit das Risiko einer Bevölkerungsgruppe oder einer Familien- bzw. Lebensform, hilfebedürftig zu sein. Insbesondere wird durch sie eine bessere regionale Vergleichbarkeit von Hilfebedürftigkeit ermöglicht.
Im SGB II werden innerhalb der Leistungsberechtigten (LB) u. a. die Personengruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) sowie der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) unterschieden. Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sonstige Leistungsberechtigte sind Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, jedoch mit Anspruch auf sonstige Leistungen, wie z. B. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Leistungsberechtigte
Als Leistungsberechtigte (LB) werden Personen in Bedarfsgemeinschaften verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Leistungsberechtigte lassen sich unterscheiden nach Regelleistungsberechtigten (RLB) und sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Innerhalb der RLB und SLB werden des Weiteren folgende Gruppen unterschieden:
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozialgeld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) bezeichnet. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen.
Gesamtregelleistungen nach dem SGB II
Die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II setzen sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und dem Sozialgeld.
Das Arbeitslosengeld II bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
- Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (pauschalierte Regelsätze)
- ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Leistungsberechtigung besteht grundsätzlich bis Ablauf des Monats des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters.
Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige leistungsberechtigte Angehörige und Partner (im Regelfall minderjährige Kinder unter 15 Jahren), die mit einer Bezieherin beziehungsweise einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben.
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Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.